Ein Spaziergang im Wald in engem Kontakt mit der Natur, den Blick auf den Boden gerichtet auf der Suche nach den köstlichen Pilzen. Ein wunderbares und zugleich spannendes Erlebnis. Eine Wanderung in den Bergen war noch nie so "köstlich". Alleine schon der Duft lässt uns an alle die leckeren Spezialitäten unserer Tradition denken.
Im Val di Pejo sind die unterschiedlichsten Pilze zu finden. Steinpilze, Pfifferlinge und Eierschwamm sind nur einige davon. Worauf warten Sie noch? Holen Sie sich eine Genehmigung für das Sammeln von Pilze, schnappen Sie sich Ihren Korb, machen Sie sie auf in die Wälder, finden und sammeln Sie die Pilze und genießen Sie sie dann lecker zubereitet.
Das Sammeln von Pilzen in der Autonomen Provinz Trient wird durch das Landesgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007 und der nachfolgenden Durchführungsbestimmung Nr. 23-25 vom 26. Oktober 2009 geregelt. Hier zitieren wir die wichtigsten Artikel (den vollständigen Text erhalten Sie in den Tourist-Info-Burös des Tals).
- Im Gebiet der Provinz ist das Sammeln von wild wachsenden, essbaren und nicht essbaren Pilzen bis zu einer Menge von höchstens 2 kg pro Tag und Person über 10 Jahren erlaubt.
- Der zulässige Grenzwert gilt nicht, wenn ein Einzelexemplar, nicht zusammen mit anderen, bereits allein den genannten Grenzwert überschreitet.
- Die Pilzsammler sind verpflichtet, die Pilze vor Ort kurz zu putzen und sie ausschließlich in durchlöcherten festen Behältern zu transportieren.
- Es ist verboten, die Pilze im Erdreich zu beschädigen. Zum Sammeln dürfen keine Rechen, Haken oder andere Hilfsmittel verwendet werden, die die Humusschicht beschädigen könnten.
- Die Anzeige über das Sammeln von Pilzen ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Minderjährige unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person Pilze sammeln, der zulässige Grenzwert gilt unverändert.
- Das Sammeln … von Pilzen … ist von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt.
Die gewünschte Genehmigung kann wie folgt bezahlt werden:
* ERMÄSSIGTER PREIS: Eine Ermäßigung erhalten: Personen, die sich an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen zu touristischen Zwecken in einer Gemeinde der Provinz Trient aufhalten, Personen, die seit mindestens fünf Jahren in einer Gemeinde der Provinz Trient gemeldet und wohnhaft sind oder einen Elternteil haben, der in einer Gemeinde der Provinz Trient gemeldet und wohnhaft ist, und Personen, die ein Eigentumsrecht oder ein anderes reales Recht an Wohnimmobilien haben, die in einer der Gemeinden stehen, die sich der überkommunalen Regelung im Rahmen des Gebiets der 13 Gemeinden des Val di Sole angeschlossen haben. Um in den Genuss der Ermäßigung zu gelangen, muss eine Ersatzerklärung vorgelegt werden.